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AU am Telefon: Nicht ideal, aber richtig

„Nicht ideal, aber in der momentanen Situation der richtige Schritt.“ So bezeichnet Dirk W. Erlhöfer, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen mit Sitz in Bochum, eine neue Regelung, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus verständigt haben.

Demnach können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür keine Arztpraxis aufsuchen. „Für die Arbeitgeber ist nachvollziehbar, wenn in dieser besonderen Situation eine kurzzeitige Maßnahme zur Entlastung von Arztpraxen und zur Eingrenzung des Ansteckungsrisikos ergriffen wird. Diese Regelung muss aber zur Vermeidung von Missbrauch eine Ausnahme bleiben“, so Erlhöfer. Oberstes Ziel müsse sein, Infektionsrisiken zu minimieren, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Insbesondere die Produktionen der Unternehmen könnten durch eine Ausbreitung des Virus und der daraus resultierenden Ausweitung von Quarantänemaßnahmen erheblich beeinträchtigt werden.  „Optimal ist eine telefonische Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit natürlich nicht, in der momentanen Situation ist sie aber als vorübergehende Reaktion der richtige Schritt.“