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Kritik an Home-Office-Gesetz

Ein Recht auf 24 Tage Mobiles Arbeiten – das möchte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Homeoffice-Gesetz verankern. Die Arbeitgeber im Mittleren Ruhrgebiet und in Westfalen sehen dies kritisch.

„Staatliche Regulierungswut an der Sache vorbei“, sagt Dirk W. Erlhöfer, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen mit Sitz in Bochum, dazu. „Wenn uns die Corona-Pandemie eines gelehrt hat, dann, dass Unternehmen und Beschäftigte verantwortungsvoll mit dem Thema Home Office umgehen und dies bereits an vielen Stellen eingeführt haben“, so Erlhöfer am Montag in Bochum.

Der Minister wolle etwas regulieren, was für viele längst Realität sei. Statt einer gesetzlichen Garantie plädiert Erlhöfer eher für eine Lockerung der Arbeitsstättenverordnung. „Bürokratie, überbordende Regelungen und die hohen Hürden des Arbeitsschutzes sorgten in der Vergangenheit dafür, dass sich Unternehmen gegen betriebliche Home-Office-Regelungen entschieden haben. Der Minister wäre gut beraten, an dieser Stelle anzusetzen. Die Pandemie hat uns im Frühjahr doch allen gezeigt, wie gut mobiles Arbeiten funktionieren kann. Vieles ist in dieser Zeit ad hoc geregelt worden – an der ein oder anderen Stelle sicher auch ohne einen genauen Blick in die Arbeitsstättenverordnung“, so Erlhöfer.

Im Gespräch mit Unternehmern in der Region habe er viele kreative Lösungsansätze zur Minimierung des Infektionsrisikos in den Betrieben kennengelernt. „Vieles war weitaus kreativer als der Gesetzesvorschlag des Arbeitsministers. Mein Eindruck ist, dass Hubertus Heil an diesem Punkt der betrieblichen Realität hinterher hinkt“, so Erlhöfer abschließend.