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"Volles Haus" im digitalen Raum

„Volles Haus“ bei den Arbeitgeberverbänden Ruhr/Westfalen. Dank Corona natürlich weiterhin nicht im wörtlichen Sinn, sondern im digitalen Raum beim Online-Seminar zur „Aktuellen Rechtsprechung zum Individual-Arbeitsrecht“.

Knapp 70 Teilnehmende verfolgten die Ausführungen von Dr. Guido Jansen, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm zu Themen wie „Urlaub, vertraglichen Ausschlussfristen, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, verhaltensbedingten Kündigungen, betriebsbedingten Kündigungen etc.. „Der besondere Mehrwert dieser Veranstaltungen liegt in der Praxisnähe. Ein Richter des LAG spricht über kürzlich ergangene Rechtsprechung und ist offen für weitergehende Fragen“, so Verbandsjurist und Organisator Martin Beckschulze zu Beginn. Schwerpunkt der Veranstaltung waren schließlich die verschiedenen Kündigungsthemen. Mit dem „eigentlich erfreulichen Thema Urlaub“ begann Dr. Guido Jansen seine Ausführungen und machte im weiteren Verlauf deutlich, welches Gewicht der richtigen Arbeitsvertragsgestaltung zukommen kann. „Etwa bei der Formulierung von Ausschlussfristen, bei denen der Arbeitgeber viel Gestaltungsspielraum hat. Und das auch beim Thema Urlaub. Denn alles, was über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgeht, können Sie individuell regeln, sofern es keine tarifliche Regelung gibt.“

Gleiches gilt etwa für Altersgrenzen. Denn ohne ausdrückliche Regelung endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters. Eine passende Formulierung für diesen Passus: „Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung vollendet. Zuvor kann es von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.“ In diesem Zusammenhang wies Verbandsjurist Martin Beckschulze auf die im agv-net abrufbaren aktuellen Musterverträge hin.

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