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Warnstreiks „nicht nachvollziehbar“

Die Ankündigung der IG Metall, ab dem 8. Januar 2018 Warnstreiks durchzuführen, stößt auf Arbeitgeberseite auf Unverständnis. „Die Verhandlungen haben gerade erst begonnen und die Arbeitgeber innerhalb der Friedenspflicht ein Angebot vorgelegt“, sagte der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes der Metall- und Elektroindustrie Ruhr/Vest e.V, Friedrich Wilhelm Wengeler. Insofern sei es nicht nachvollziehbar, dass die IG Metall nicht zunächst die Lösung am Verhandlungstisch, sondern eine Eskalation über Streiks suche.

Das Angebot sieht vor, den 700.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in NRW für die ersten drei Monate des Jahres 2018 eine Einmalzahlung von 200 Euro und ab dem 1. April 2018 zwei Prozent mehr Lohn für 12 Monate zu zahlen. Wengeler betonte, dies sei angemessen und bedeute ein spürbares Reallohn-Plus für die Beschäftigten. Er bezeichnete die laufende Tarifrunde als mitentscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Flächentarifs in Deutschlands bedeutendstem Industriezweig. Wenn die Unternehmen das Gefühl hätten, dass der Flächentarifvertrag die Arbeit weiter verteuere und gleichzeitig die Arbeitszeitgestaltung erheblich einschränke, würden viele der Tarifbindung den Rücken kehren. „Dies kommt einer Erosion des Flächentarifs gleich und kann auch nicht im Interesse der IG Metall sein“, warnte Wengeler.

Entscheidend für eine Einigung mit der IG Metall bei Lohnerhöhungen müssten darüberhinaus tarifvertragliche Regelungen für ein bedarfsgerechtes und modernes Arbeitszeitregime in den Betrieben sein. Der Flächentarifvertrag müsse Möglichkeiten für freiwillige Regelungen bieten. „Mit einem solchen optionalen System können die Unternehmen dann mit den Mitarbeitern oder dem Betriebsrat Vereinbarungen treffen, die den Bedarf des Unternehmens und die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen“, erklärte Wengeler. Klar sei dabei aber: Das Prinzip von Leistung und Gegenleistung müsse stets gewahrt bleiben. „Forderungen der IG Metall nach einem Entgeltausgleich für bestimmte Beschäftigtengruppen, die ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren, lehnen wir strikt ab“, erläuterte Wengeler abschließend. Solche Regelungen seien ungerecht und diskriminierend gegenüber Teilzeitbeschäftigten, ein darauf gerichteter Streik sogar rechtswidrig.