Unwissen schützt vor Strafe nicht.
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Das gilt für den Datenschutz nicht. In Unternehmen bestehen häufig dennoch große Wissenslücken beim Thema Datenschutz. Qualifizierter Datenschutz schützt vor Bußgeldern und Haftung aus Gründen des so genannten Organisationsverschuldens, da ungewollte Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen vermieden werden. Damit wird klar: Datenschutz ist Chefsache Die arbeitgeber ruhr GmbH ist dabei gleichermaßen Dienstleister wie Partner des Mittelstands. Seit 2011 bieten wir die Dienste unseres externen Datenschutzbeauftragten an, unterstützen Sie beim Thema Datenschutz und gewährleisten rechtssicheres Handeln.
Nachfolgend stellen wir unser Angebot des externen Datenschutzbeauftragten vor und freuen uns, auch Sie zu überzeugen.
Chefsache Datenschutz
Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten: Alle Gruppen, die geschäftliche Beziehungen zu Ihrem Unternehmen pflegen, müssen sich auf den Schutz ihrer Daten verlassen können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Sie dabei beachten müssen, sind komplex. Es gibt eine Vielzahl allgemeiner und bereichsspezifischer Gesetze. Auch unternehmenseigene Betriebsvereinbarungen können den Umgang mit Beschäftigtendaten regeln.
Kundenorientierung
Kunden sehen den Datenschutz immer häufiger als KO-Kriterium für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Denn entscheidend für das Zustandekommen einer geschäftlichen Beziehung ist der Umgang mit persönlichen und sensiblen Daten. Immer mehr Kunden fordern vor der Auftragserteilung einen Nachweis über den Datenschutz. Wer hier gut aufgestellt ist, hat im harten Wettbewerb klare Vorteile.
Kundendatenbanken
Fast jedes Unternehmen betreibt eine eigene Kundendatenbank. Diese Daten werden neben der Vertrags- und Leistungsabwicklung auch für Marketingzwecke verwendet. Unternehmen können bei dieser direkten Kundenansprache sehr schnell die rechtlich zulässigen Grenzen überschreiten. Wann darf man E-Mail-Werbung oder Werbebriefe einsetzen? Und was muss man bei der Verarbeitung von Kundendaten zu Werbezwecken beachten?
Externe Dienstleister
Personenbezogene Daten werden mitunter auch an Drittunternehmen weitergeleitet. Zum Beispiel wenn die Lohnbuchhaltung oder verschiedene IT-Dienstleistungen "outgesourct" werden. Damit dies rechtlich erlaubt ist, bedarf es einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Es müssen folgende Fragen beanwortet werden: Was leistet die Auftragsverarbeitung? Wie können externe Dienstleister rechtssicher eingebunden werden? Welche Anforderungen müssen die Verträge mit Dritten erfüllen, um rechtssicher gestaltet zu sein? Welche Voraussetzungen müssen die Vertragspartner erfüllen?
Internet
Die eigene Internetpräsenz, Social-Media-Aktivitäten oder der eigene Online-Shop. Auch online müssen Sie rechtliche Vorgaben beachten. Bei Missachtung drohen teure Abmahnungen oder Gerichtsstreitigkeiten. Beispielsweise gelten bestimmte Regelungen für das Impressum, für den Online-Shop oder für Gewinnspiele, die über Social-Media-Kanäle angeboten werden.
Mit unseren externen Datenschutzbeauftragten sind Sie auf der sicheren Seite.
Der Gesetzgeber misst dem Umgang mit personenbezogenen Daten sowohl im gewerblichen Umfeld als auch innerhalb des Geschäftsbetriebs mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem neuen Bundesdatenschutz-gesetz einen besonderen Schutz zu. Erhebung, Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist daher nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Unternehmen trägt die Geschäftsführung.
Ein detailliertes Datenschutzkonzept erfüllt nicht nur die normativen Anforderungen, es stärkt Ihr Unternehmen zusätzlich gegen Angriffe auf die eigenen Datenbestände. Wir unterstützen Sie dabei, den normativen Anforderungen an die Datenschutzgesetzgebung nachzukommen und so das Vertrauen in Ihr Unternehmen mit mehr Rechtsicherheit zu stärken.
Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten liegen auf der Hand:
- Hohe Fachkompetenz
- Effiziente Aufgabenerfüllung
- Praxistaugliche Lösungen
- Synergien durch Mehrfachbestellung
- Vermeidung von „Betriebsblindheit“, internem Schulungsaufwand und personalpolitischen Einschränkungen
- Regelmäßige Betreuung
- Datenschutzprüfungen vor Ort
- Mitarbeiterschulungen
- Kompetente Unterstützung beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Kostenersparnis bei der Mitarbeiterfortbildung
- Bedarfsorientierte Verfügbarkeit ohne Kollision mit einer Haupttätigkeit im Unternehmen
- Planbarkeit durch Kostenpauschale und Vorzugspreise für Verbandsmitglieder
- Verzahnung mit den Verbandsanwälten und dem AGV-Arbeitskreis Datenschutz (für AGV-Mitglieder)
Wir stellen unsere Leistung in einem transparenten System zum "Pauschalpreis" zur Verfügung und geben Ihnen mit einem überschaubaren Kostenrahmen bestmögliche Planungssicherheit für Ihr Unternehmen. Vereinbarte Pauschalleistungen werden einmal jährlich in Rechnung gestellt. Darüber hinaus vereinbarte Einzelleistungen werden jeweils nach Erbringung berechnet.
Unser Vorgehen
In einem ersten Schritt analysieren wir den IST-Zustand des vorliegenden Datenschutz-Niveaus in Ihrem Unternehmen. Wir prüfen, welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Datensicherheit vorgehalten werden. Dies geschieht über Interviews und Gesprächen mit den einzelnen Fachbereichen. Dabei gehen wir auf die individuell verschiedenen Anforderungen ein und orientieren uns an den gegebenen Unternehmensstrukturen.
Unsere Beratung und Betreuung
Wir gleichen die vorhandenen Strukturen mit der Norm ab und identifizieren Handlungsfelder, auf denen wir im nächsten Schritt aktiv werden. Die folgende Konzeptionierung des umfassenden Datenschutzes gehen wir gemeinsam mit den Verantwortlichen und Fachbereichen - IT, Personal, Vertrieb und Einkauf - an. Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir schließlich Ihren Kunden und Mitarbeitern bei allen Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung. Wir führen außerdem Mitarbeiterschulungen durch, in denen wir für das Thema sensibilisieren.
Flyer: Der externe Datenschutzbeauftragte
Datenschutztage
Im Haus der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen fand Ende Februar 2018 der 1. Datenschutztag der arbeitgeber ruhr GmbH statt. Datenschutz-Experte und Verbandsjurist Martin Beckschulze organisierte die Informationsveranstaltung. Der Datenschutzexperte und Referent Arnd Fackeldey, Datenschutzbeauftragter der deutschen Akzo Nobel Gesellschaften, fasst im Interview zusammen, worauf Unternehmen achten müssen und was er den rund 70 Teilnehmern des Datenschutztages mit auf den Weg gab. Neben ihm referierten Eike Westermann, Konzern-Datenschutzbeauftragter der Hella GmbH sowie Prof. Dr. Karl Riesenhuber von der Ruhr-Universität Bochum und Rechtsanwalt Andreas Jasper, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit. Alle Informationen finden Sie im NACHGELESEN der Veranstaltung.
Datenschutztag 2018
Im Februar 2019 hatte die arbeitgeber ruhr GmbH zur zweiten Auflage des Datenschutztages geladen – und obwohl seit der „heißen Startphase“ der europaweitgeltenden neuen Datenschutzgrundverordnung im Mai vergangenen Jahres schon einige Zeitvergangen ist: Fragen hatten die 55 Teilnehmer viele Fragen mitgebracht. Gleich vier Datenschutz-Referenten gaben Auskunft.
Lesen Sie mehr im NACHGELESEN zum 2. Datenschutztag.
Datenschutztag 2019
Neues Praxishandbuch der BDA
In einem Leitfaden der BDA erhalten Unternehmen praxisnahe Anleitungen, wie mit der neuen DSGVO umgegangen werden sollte. Aus unserem Haus hat Verbandsjurist und Datenschutzexperte Martin Beckschulze an der Broschüre mitgewirkt. "Das Praxishandbuch hat sich bewährt und unterstützt Unternehmen dabei, den Datenschutz im Betrieb lebbar zu machen", sagt er. Die Broschüre kann über folgenden Link bezogen werden.
BDA-Praxishandbuch Beschäftigtendatenschutz und Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis (Ebook)