Behindert auf dem Weg in die moderne Arbeitswelt sehen sich die Unternehmen unter anderem durch antiquierte Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (Stichworte u.a. Tageshöchstarbeitszeit, Ruhezeiten), durch das jüngst veröffentlichte Urteil des europäischen Gerichtshofs mit der Forderung nach penibler Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeiten und durch die Forderungen einiger Gewerkschaften –insbesondere der IG Metall –nach Ausweitung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei strategischen Unternehmensfragen. „Die Zukunft unserer Arbeitswelt lässt sich mit Instrumenten aus der Vergangenheit und mit noch mehr Bürokratie nicht erfolgreich gestalten,“ kritisiert Erlhöfer die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung und fordert mehr Flexibilität für die Unternehmen, die sich ohnehin zunehmend Forderungen ihrer Mitarbeiter nach mehr Zeitsouveränität ausgesetzt sehen.
„Wie sollen moderne Arbeitswelten mit Vorschriften im Retrostil zusammenpassen?“, fragt sich Erlhöfer, der mit Blick auf die Forderung nach mehr Mitbestimmung warnt: „Unternehmerische Entscheidungen und Strategiefragen sind noch immer Aufgabe der Geschäftsführung – und da sind sie auch gut aufgehoben. Man kann Mitbestimmung mögen oder verteufeln: Das Thema Unternehmensstrategie gehört nun wirklich nicht dazu.“