Darauf hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am Dienstag verständigt. „Unsere Mitglieder haben mit teilweise sehr hohen Krankenständen zu kämpfen. Die Produktion ist dadurch bereits beeinträchtigt“, sagt Dirk W. Erlhöfer, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen mit Sitz in Bochum. „Die neue Regelung verschärft diese Situation weiter.“
Dabei sei nicht einmal der tatsächliche Krankenstand allein ausschlaggebend. Vielmehr werde gesunden Risikopatienten mit Vorerkrankungen von den Gesundheitsämtern vor Ort empfohlen, sich vom Hausarzt krankschreiben zu lassen und anschließend in selbst gewählte Quarantäne zu gehen. Ärgerlich für Arbeitgeber: bei behördlich angeordneter Quarantäne können sich Arbeitgeber die Lohnkosten nach § 56 Infektionsschutzgesetz von der zuständigen Behörde erstatten lassen. „Bei hausärztlicher Krankschreibung bleiben sie auf den Kosten sitzen“, so Erlhöfer. Er wolle den Behörden nichts unterstellen, aber so werde die Regelung der Kostenverteilung untergraben und einseitig zu Lasten der Unternehmen verschoben. „Diese Vorgehensweise trägt auch nicht dazu bei, die Bürgerinnen und Bürger zu beruhigen. Wenn ein völlig gesunder Mitarbeiter vorsorglich de facto in Quarantäne geschickt werden soll, fehlt er an seinem Arbeitsplatz und erschwert die Aufrechterhaltung des Betriebs und damit die Arbeit der anderen Mitarbeiter*innen. Aber warum sollte diese Vorsorgemaßnahme auch noch der Arbeitgeber bezahlen und nicht der Staat, den die gesetzliche Fürsorgepflicht im Pandemiefall trifft?“, fragt Erlhöfer.