„Tarifautonomie lässt sich nicht verordnen, sondern ist das Ergebnis von freiwilliger Bindung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite“, kritisiert Erlhöfer die Vorschläge. „Zur Tarifautonomie gehört auch die negative Koalitionsfreiheit, also das Recht, der Gewerkschaft bzw. dem Arbeitgeberverband fernzubleiben. Deshalb muss sich die „Marke Flächentarifvertrag“ am Markt bewähren. Das geht nur über für beide Seiten attraktive Inhalte, „die künftig womöglich modular wählbar sein sollten“ so Erlhöfer weiter. Wenn weiterhin Höchst- statt Mindestarbeitsbedingungen aufgeschrieben und zudem die Betriebe mit zu komplexen und unhandlichen Bestimmungen belastet würden, dürfe sich niemand wundern, wenn die Tarifbindung zurückgeht. „Inhaltsreform statt Verfahrensreform, das heißt die Sozialpartner selbst und nicht der Gesetzgeber müssen dafür sorgen, dass der Flächentarifvertrag auch 100 Jahre nach seinem Entstehen noch eine Zukunft hat“, stellt Erlhöfer die Verantwortlichkeiten heraus.