Im April 2018 fand der erste Datenschutztag im Haus der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen statt. Knapp vier Jahre später besteht bei der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) immer wieder Update-Bedarf. Die arbeitgeber ruhr GmbH lud daher am 2. Februar zur bereits 5. Auflage des Datenschutztages mit einem vollen Programm und gleich drei Referenten. Martin Beckschulze, Rechtsanwalt der arbeitgeber ruhr GmbH, führte durch die Veranstaltung.
Den Start machte Arnd Fackeldey, Geschäftsführer der Digital Compliance Consulting GmbH, der zum Internationalen Datentransfer gem. Art. 44ff. DS-GVO sprach. Zu Beginn führte Arnd Fackeldey noch einmal die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung auf. Zur Veranschaulichung erklärte er die „3-Fingerregel“, mit der die Zwecke der Datenverarbeitung anschaulich dargestellt wurde und kam schließlich zu den Grundlagen der Auftragsverarbeitung. Der Verantwortliche entscheidet also über die Zwecke und die Mittel der Datenverarbeitung. Auftragsverarbeiter dagegen handeln nur als Dienstleister und sind weisungsgebunden.
Worauf Arnd Fackeldey im Folgenden einging und welche Themen die übrigen Referenten besprachen, finden Sie im NACHGELESEN.